Großküchen-Leitstand
Großküchen-Leitstand

EU-Verpackungsverordnung 2025: Automatisierte Compliance für Ihre Großküche

Ab 2025 müssen Großküchen detaillierte Verpackungsmengen erfassen und reduzieren. Unser digitaler Großküchen-Leitstand automatisiert die komplette Dokumentation und macht EU-Compliance zum Kinderspiel. Keine manuellen Listen mehr – alles digital, DSGVO-konform und rechtssicher.

DSGVO-konform
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Kibi
Herausforderungen

Die neuen EU-Anforderungen bringen Herausforderungen

Die Lösung

So macht der Großküchen-Leitstand EU-Compliance einfach

Die EU-Verpackungsverordnung 2025 stellt Großküchen vor neue Dokumentationspflichten. Unser digitaler Großküchen-Leitstand automatisiert die komplette Verpackungserfassung und macht Sie fit für alle neuen Anforderungen. Von der automatischen Datensammlung bis zur behördentauglichen Berichterstattung – alles läuft digital und rechtssicher ab. Ihre Mitarbeiter erfassen Lieferungen wie gewohnt, das System kümmert sich automatisch um EU-konforme Dokumentation und Auswertungen.

Vergleich

Manuelle Erfassung vs. Digitaler Großküchen-Leitstand

Ohne digitale Lösung

Typische Probleme

  • Täglich 30-45 Minuten für manuelle Verpackungserfassung pro Lieferung
  • Fehleranfällige Excel-Listen und unleserliche Notizen auf Papier
  • Quartalsberichte kosten mehrere Arbeitstage für Datensammlung und Aufbereitung

Mit Großküchen-Leitstand

So wird's besser

  • 5 Minuten QR-Code scannen pro Lieferung – System erfasst automatisch alles
  • Rechtssichere digitale Dokumentation mit automatischen Plausibilitätsprüfungen
  • Quartalsberichte per Knopfdruck in 10 Minuten fertig für Behörden
So funktioniert's

In 4 Schritten compliance-ready

  1. System einrichten

    Kurze Konfiguration Ihrer Lieferanten und Produktkategorien. Wir unterstützen bei der initialen Einrichtung per Telefon oder Video-Call.

  2. Team schulen

    15-minütige Online-Schulung für Ihre Mitarbeiter. QR-Code-Scanner und Erfassungsablauf sind sofort verständlich und einsatzbereit.

  3. Erfassung starten

    Ab der ersten Lieferung werden alle Verpackungsdaten automatisch EU-konform dokumentiert. Das System läuft im Hintergrund mit.

  4. Berichte generieren

    Quartalsberichte und behördliche Nachweise entstehen automatisch. Export-Funktion für alle gängigen Berichtsformate inklusive.

Die Lösung

Speziell für EU-Verpackungsverordnung entwickelt

Die neuen EU-Anforderungen sind komplex, aber unser System macht sie handhabbar. Wir haben alle aktuellen Verordnungstexte analysiert und die Funktionen exakt auf die Compliance-Anforderungen zugeschnitten. Von Mengenschwellenwerten bis zu Materialklassifizierungen – alles ist bereits vorkonfiguriert und rechtssicher umgesetzt.

"Seitdem wir Kibi SCADA nutzen, haben wir alle Temperaturen im Blick und die HACCP-Dokumentation läuft automatisch. Bei der letzten Kontrolle waren die Prüfer beeindruckt von unseren lückenlosen Protokollen."

Küchenleiter einer Betriebskantine im Münsterland

Fragen Sie uns gerne nach unseren Referenzen.

Automatische HACCP-Dokumentation, weniger manuelle Kontrollen

Darauf können Sie sich verlassen

FAQ

Häufige Fragen

Die EU-Verpackungsverordnung 2025 gilt für alle gewerblichen Großküchen ab 10 Mitarbeitern oder einem jährlichen Verpackungsaufkommen über 50 kg. Betroffen sind Kantinen, Restaurants, Catering-Unternehmen, Krankenhäuser, Schulküchen und Seniorenheime. Auch kleinere Betriebe müssen grundlegende Dokumentationen führen, allerdings mit vereinfachten Berichtspflichten. Die genauen Schwellenwerte variieren je nach Verpackungsart und Mitgliedsstaat.

Erfasst werden müssen alle Primärverpackungen (direkte Produktumhüllung), Sekundärverpackungen (Transportkartons) und Tertiärverpackungen (Paletten, Stretchfolie). Dazu gehören Lieferverpackungen von Lebensmitteln, Reinigungsmitteln und Küchenutensilien. Ausgenommen sind nur Verpackungen unter 5g Gewicht und medizinische Verpackungen in Krankenhäusern. Auch Mehrwegverpackungen müssen dokumentiert werden, um Reduzierungsziele nachzuweisen.

Quartalsberichte sind bis zum 15. des Folgemonats (also 15. April, 15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar) einzureichen. Der Jahresbericht muss bis zum 31. März des Folgejahres übermittelt werden und enthält zusätzlich Angaben zu Reduzierungsmaßnahmen und Zielerreichung. Bei Überschreitung bestimmter Mengenschwellenwerte können auch monatliche Meldungen erforderlich werden. Kleinere Betriebe unter 20 Mitarbeitern können halbjährlich berichten.

Bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation drohen Bußgelder von 10.000 bis 100.000 Euro, abhängig von Betriebsgröße und Schwere des Verstoßes. Wiederholte Verstöße können zu Betriebsuntersagungen führen. Zusätzlich können Nachzahlungen für nicht dokumentierte Verpackungsmengen anfallen. Die Behörden führen stichprobenartige Kontrollen durch, wobei eine lückenlose digitale Dokumentation das Bußgeldrisiko erheblich reduziert.

Ja, bestehende Lieferantenstammdaten können per Excel-Import oder CSV-Datei übernommen werden. Wir unterstützen bei der Datenaufbereitung und Zuordnung zu EU-Verpackungskategorien. Auch Artikelstammdaten mit Verpackungsinformationen lassen sich importieren, um die Erfassung zu automatisieren. Die Ersteinrichtung dauert meist nur 1-2 Stunden, abhängig von der Anzahl der Lieferanten und Artikel.

Wir überwachen kontinuierlich alle EU-Verordnungsänderungen und Updates der nationalen Umsetzungsgesetze. Software-Updates werden automatisch eingespielt, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Bei größeren Änderungen erhalten Sie vorab eine Information mit Erklärung der Neuerungen. Unser Compliance-Team prüft quartalsweise alle relevanten Rechtsentwicklungen und passt die Systemkonfiguration entsprechend an.

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